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   BGH, 20.03.1956 - I ZR 153/54   

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https://dejure.org/1956,5191
BGH, 20.03.1956 - I ZR 153/54 (https://dejure.org/1956,5191)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1956 - I ZR 153/54 (https://dejure.org/1956,5191)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1956 - I ZR 153/54 (https://dejure.org/1956,5191)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1956, 547
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 02.01.1911 - I 207/10

    Seefrachtvertrag; Unterverfrachtung

    Auszug aus BGH, 20.03.1956 - I ZR 153/54
    Verwickelt der Befrachter den Verfrachter in größere Verpflichtungen, als sie die Charter versieht, so kann der Verfrachter, auch ohne ein Verschulden des Befrachters nachweisen zu müssen, von diesem alle diejenigen Aufwendungen ersetzt verlangen, die er im Interesse der Erfüllung des Vertrages hat machen müssen (vgl. RGZ 75, 95 ff).

    An einer anderen Stelle hat das Berufungsgericht allerdings auch auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 75, 95) Bezug genommen, die ein solches Verschulden nicht fordert.

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

    Auszug aus BGH, 20.03.1956 - I ZR 153/54
    Ob ein bestimmtes Ereignis den Ersatzbegehrenden betroffen hat, ist, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat (vgl. BGHZ 4, 192 [196]), nach § 286 ZPO zu beweisen, während die Beurteilung des Kausalzusammenhanges zwischen dem konkreten schadenstiftenden Ereignis und dem Schaden der Regel des § 287 ZPO unterliegt.
  • BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50

    Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis

    Auszug aus BGH, 20.03.1956 - I ZR 153/54
    Er beruht also bei typischen Geschehnisabläufen auf der Erfahrung, daß typische Ursachen gewisse Folgen zu zeitigen pflegen, die deshalb ohne weiteren Nachweis rein erfahrungsmäßig nach dem ersten Anschein unterstellt werden dürfen (BGHZ 2, 1 [BGH 17.04.1951 - I ZR 28/50] [5]).
  • BGH, 30.09.1952 - I ZR 31/52

    Interzonales Währungsrecht

    Auszug aus BGH, 20.03.1956 - I ZR 153/54
    Bei diesem handelte es sich nicht etwa um die Ermittlung hypothetisch subjektiver Vorstellungen, sondern um eine vernünftige Interessenabwägung auf rein objektiver Grundlage (BGHZ 7, 231 [235]).
  • BGH, 10.01.1951 - II ZR 27/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1956 - I ZR 153/54
    Zu beachten bleibt aber auch bei dem prima facie-Beweis immer, daß er nicht etwa ein Wahrscheinlichkeitsbeweis ist; vielmehr muß der festgestellte Sachverhalt derart sein, daß er unter Verwertung allgemeiner Erfahrungssätze die Überzeugung des Richters in vollem Umfange begründet (BGH in NJW 1951, 360).
  • BGH, 14.04.1953 - I ZR 152/52

    Liegegeld im Binnenschiffahrtsrecht

    Auszug aus BGH, 20.03.1956 - I ZR 153/54
    Für die Frage, welches Recht auf die Ansprüche aus einem Seefrachtvertrag anzuwenden ist, kommt es in erster Linie auf den aus dem Inhalt des Vertrages und den Umständen des Falles zu ermittelnden ausdrücklich oder stillschweigend erklärten Parteiwillen, gegebenenfalls auf den hypothetischen Parteiwillen an (RGZ 122, 316 [318]; BGHZ 9, 221 [BGH 14.04.1953 - I ZR 152/52] [222 f]; Schaps, Das deutsche Seerecht, Vorbem vor § 556 HGB Anm. 19; Wüstendörfer, Neuzeitliches Seehandelsrecht, § 3 III 2).
  • BGH, 26.01.1956 - II ZR 50/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1956 - I ZR 153/54
    Der Beweis des ersten Anscheins setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts sowie des Bundesgerichtshofs Tatbestände voraus, die nach der Regel des Lebens auf eine bestimmte Ursache hinweisen und in einer bestimmten Richtung zu verlaufen pflegen (L-M zu § 1 PatG Nr. 1; § 286 ZPO [0] Nr. 11; Urt. vom 26. Januar 1956 - II ZR 50/54).
  • BGH, 20.05.1952 - I ZR 140/51

    Konnossement. Deckladungsklausel

    Auszug aus BGH, 20.03.1956 - I ZR 153/54
    Für die Erfüllung der Verpflichtung aus einem Konnossement ist nach ständiger Rechtsprechung das Recht des Bestimmungshafens - also im vorliegenden Falle das Recht der Vereinigten Staaten - maßgebend (BGHZ 6, 127 [134] und die dort Zitierten).
  • RG, 24.11.1928 - I 68/28

    1. Nach welchem Recht ist eine Chartepartie zu beurteilen, die in London vom

    Auszug aus BGH, 20.03.1956 - I ZR 153/54
    Für die Frage, welches Recht auf die Ansprüche aus einem Seefrachtvertrag anzuwenden ist, kommt es in erster Linie auf den aus dem Inhalt des Vertrages und den Umständen des Falles zu ermittelnden ausdrücklich oder stillschweigend erklärten Parteiwillen, gegebenenfalls auf den hypothetischen Parteiwillen an (RGZ 122, 316 [318]; BGHZ 9, 221 [BGH 14.04.1953 - I ZR 152/52] [222 f]; Schaps, Das deutsche Seerecht, Vorbem vor § 556 HGB Anm. 19; Wüstendörfer, Neuzeitliches Seehandelsrecht, § 3 III 2).
  • BGH, 18.03.1957 - III ZR 212/55

    Aufopferungsanspruch bei Impfschaden

    Der Kläger müßte daher nach § 286 ZPO beweisen, daß die Eitererreger durch die Impfwunde in seinen Blutkreislauf gekommen sind und damit der Fall gegeben ist, in dem - nach Ansicht des Berufungsgerichts - allein eine Verantwortlichkeit des beklagten Landes in Frage steht, und nicht auf einem anderen Weg, bei dem eine Verantwortung des beklagten Landes nicht gegeben ist (s hierzu Urteile vom 13. Dezember 1951 -IV ZR 123/51- in BGHZ 4, 192 [196/7]; vom 10. März 1954 -VI ZR 75/53- in MDR 1954, 349 = JZ 1954, 448; vom 20. März 1956 -I ZR 153/54- S 12).
  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 14/76

    Entlastung des Verfrachters durch Aufklärung der Schadensursache bei

    Hierzu muß sie zunächst die Schadensursache aufklären (BGH, Urt. vom 20. März 1956 - I ZR 153/54, LM § 606 HGB Nr. 2).
  • BGH, 17.04.1956 - I ZR 184/54

    Anspruch auf Maklerlohn bei Nichtausführung eines vermittelten Frachtvertrages

    Daß aber die Anwendung amerikanischen oder englischen Rechtes nach dem hypothetischen Parteiwillen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 1956 - I ZR 153/54) ausscheidet, hat das Berufungsgericht mit zutreffenden Gründen dargelegt.
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